Über dieses Projekt

Das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) existierte bis Ende 2022 und hatte als Dienstleistungszentrum die Aufgabe, die Umsetzung internationaler Menschenrechtsverpflichtungen in der Schweiz zu stärken. Es informierte und förderte die Diskussion über die Menschenrechte. Das SKMR (Themenbereich Institutionelle Fragen, angegliedert am Institut für Föderalismus der Universität Freiburg) hat das vorliegende Projekt im Jahr 2019 erarbeitet. Die Website dokumentiert somit die Entwicklungen während diesem Zeitraum und den Stand der Umsetzung im Januar 2020. Die Website wird nicht mehr aktualisiert.

UNO-Behindertenrechtskonvention

Der föderale Staatsaufbau der Schweiz und die damit einhergehenden kantonalen (und kommunalen) Unterschiede können in menschenrechtsrelevanten Bereichen sowohl Chancen als auch Risiken bergen. Dies gilt auch für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Im Jahr 2014 hat die Schweiz die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) ratifiziert. Die Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten, Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen. Für die Umsetzung dieser Bestimmungen sind der Bund, die Kantone und die Gemeinden zuständig. Die Kantone spielen dabei eine zentrale Rolle. Das SKMR hat unterschiedliche Massnahmen und Projekte aus sechs Kantonen der Nordwest-, Ost-, West-, und Zentralschweiz gesammelt und präsentiert diese auf der Website brk-praxisbeispiele.ch. Die ausgewählten Projekte stehen sinnbildlich für an die Hand genommenen Umsetzungsmassnahmen und sollen anderen kantonalen (und kommunalen) Behörden sowie weiteren Akteuren als Informationsquelle dienen.

Selbstbestimmtes Leben

Die kantonalen Umsetzungsmassnahmen gehören zum Bereich «Selbstbestimmtes Leben» und betreffen die folgenden Themen:

  • Wohnen: Freie Wahl des Wohnorts und der Wohnform;
  • Arbeit und Ausbildung: Selbstbestimmung bei der Wahl der Tagesstruktur respektive der Beschäftigung mit oder ohne Lohn sowie bei der Ausbildung;
  • Unterstützung: Flexibilisierung und Individualisierung von spezifischen Unterstützungsangeboten (inkl. Assistenzbeitrag);
  • Zugang zu Dienstleistungen und Einrichtungen;
  • Mitbestimmung: Einbezug von Menschen mit Behinderungen bei Entscheidungen von Behörden;
  • Existenzsicherung: Sicherung der Existenz als Basis des selbstbestimmten Lebens.

Zielgruppe

Die Website www.brk-praxisbeispiele.ch richtet sich an kantonale und kommunale Behörden, Behindertenorganisationen, Fachpersonen und alle anderen, die sich über Beispiele von Umsetzungsprojekten der UNO-BRK informieren möchten.

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