Zurück

Wohnen

Artikel 19 BRK befasst sich mit der unabhängigen Lebensführung und den damit verbundenen Wahlfreiheiten. Unter anderem haben Menschen mit Behinderungen das Recht, mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben. Die Vertragsstaaten müssen dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderungen voll in die Gemeinschaft einbezogen werden und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben auch wahrnehmen können. Dabei müssen Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort und ihre Wohnform zu wählen. Sie entscheiden selber, wo und mit wem sie leben, und sind nicht verpflichtet, in besonderen Institutionen zu leben.

Informationen zur UNO-BRK allgemein und zu den Erlassen auf Bundesebene finden Sie auf der Seite Gesetzliche Grundlagen Bund.

Aargau

Neues Betreuungsgesetz: Mehr Wahlfreiheit

Der Kanton Aargau ist daran, sein Betreuungsgesetz zu revidieren. Neu sollen ambulante und stationäre Angebote für Menschen mit Behinderungen finanziell gleichgestellt werden. Erwachsene mit Behinderungen sollen wählen können, ob sie ausserhalb von Einrichtungen wohnen oder einer Arbeit nachgehen möchten. Dafür werden ambulante Leistungen finanziert, die gezielt auf ihre Bedürfnisse ausgerichtet sind.

Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen sollen möglichst im vertrauten Umfeld aufwachsen können. Die vorgeschlagenen Anpassungen im Rahmen der Teilrevision waren bis Anfang Juli 2017 in Vernehmlassung. Die Umsetzung erfolgt ab dem 1. Januar 2022.

Basel-Stadt

Höhere Mietzinsgrenzwerte

Der Kanton Basel-Stadt hat per Juli 2019 die Richtlinien zur Unterstützung revidiert. Die Mietzinsgrenzwerte bei Ein- bis Zweipersonen-Haushalten sowie bei Haushalten ab fünf Personen wurden dabei erhöht.

Finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine Pauschalentschädigung von max. CHF 25.- am Tag. Dank dieser Unterstützung der pflegenden Angehörigen sollen hilfe- und pflegebedürftige Menschen so lang wie möglich in ihrem gewohnten Umfeld leben können.

Freiburg

Entlastung für Angehörige durch Pro Infirmis

Der Kanton Freiburg will dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderungen zu Hause verbleiben können. Gleichzeitig will er die pflegenden Angehörigen entlasten. Zu diesem Zweck hat er Pro Infirmis einen entsprechenden Auftrag erteilt, damit sie die Leistungen ihres Entlastungsdienstes ausbauen kann. Die Finanzierung hierfür wurde im kantonalen Massnahmenplan 2018–2022 festgehalten.

Finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine Pauschalentschädigung von max. CHF 25.- am Tag. Dank dieser Unterstützung der pflegenden Angehörigen sollen hilfe- und pflegebedürftige Menschen so lang wie möglich in ihrem gewohnten Umfeld leben können.

St. Gallen

Flexiblere Angebote

Die Angebote und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen werden weiter flexibilisiert. Dieser Prozess wird von INSOS unterstützt, dem nationalen Branchenverband der Institutionen für Menschen mit Behinderung. Folgende Angebote sollen ausgebaut werden:

  • Niederschwellige Tagesstrukturen respektive Tagesstätten für Menschen mit psychischer Beeinträchtigung;
  • Wohn- und Beschäftigungsmöglichkeiten für ältere Menschen mit einer Behinderung;
  • Integrationswohnplätze für Menschen mit Behinderung und geringem Betreuungsbedarf; 
  • Entlastungsangebote für betreuende Angehörige wie z.B. Spitex-Dienste, Tages- oder Nachtplätze, Fahrdienste oder Beratungsstellen.

Bessere Finanzierung von institutionellen Leistungen

Der Kanton St. Gallen möchte die Finanzierung für institutionelle Angebote des betreuten oder begleiteten Wohnens anpassen: Diese sollten neu bis zu einem bestimmten Betrag durch die Sozialleistungen vergütet werden. Zudem sollen Leistungen der Hilfe und Betreuung zu Hause, die durch gemeinnützige Organisationen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderung erbracht werden, den Leistungen von Spitexorganisationen gleichgestellt werden. Damit kann die Betreuung und Begleitung von IV-Rentnerinnen und -Rentnern verbessert werden, die Ergänzungsleistungen beziehen. 

Zug

Mehr Selbstständigkeit dank «InBeZug»

Das Projekt InBeZug (Individuelle und bedarfsgerechte Unterstützung für Zugerinnen und Zuger mit Behinderung) ermöglicht Menschen mit Behinderungen mehr Selbstständigkeit und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Zudem bezweckt es eine gezieltere und wirkungsvollere Verwendung der Mittel, die der Kanton für die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen einsetzt. Die aktuelle pauschale Einrichtungsfinanzierung soll durch das System des individuellen Betreuungsbedarfs abgelöst werden. Zwei Modellprojekte von InBeZug waren das Wohnen in den eigenen vier Wänden mit ambulanter Unterstützung und die Betreuung auf dem Bauernhof (sog. Care Farming). Das Projekt InBeZug kam Ende 2019 zum Abschluss. Im Anschluss daran entscheidet die Regierung über eine Revision des Gesetzes über die sozialen Einrichtungen (SEG).

Spezifische Unterstützung dank Leistungsvereinbarungen

Der Kanton Zug ermöglicht spezifische Unterstützungsangebote, indem er beispielsweise mit der Pro Infirmis oder der Stiftung Phönix Leistungs- oder Subventionsvereinbarungen abschliesst. Die Stiftung Phönix führt für Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung verschiedene Angebote im Bereich Wohnen und Tagesstruktur. Einige der Angebote (das Wohnheim Euw, das Übergangswohnheim Rufin und das Tageszentrum Seeblick) werden nun in einer Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Zug geregelt.

Für das betreute Wohnen besteht eine separate Subventionsvereinbarung mit dem Kanton Zug. Zum Beispiel können sich im Phönix-Treff Menschen bei abwechslungsreichen Tätigkeiten begegnen.

Zudem ermöglicht der Ausbau von Integrationswohnplätzen den Übergang vom stationären Wohnen zum selbstständigen Wohnen mit ambulanter Unterstützung. Hierbei reichen Institutionen eine Offerte zur ambulanten Betreuung ein, und es wird ein Preis pro Betreuungsstunde vereinbart.

Zürich

Website «Mein Platz»

Alle Tages-, Wohn- oder Arbeitsplätze in Institutionen für erwachsene Menschen mit Behinderungen im Kanton Zürich werden auf der Website meinplatz.ch ausgeschrieben Die Informationen zu den Plätzen werden jeden Monat aktualisiert. Meinplatz.ch ist die Nachfolgeplattform von WABE.ch. Sie wird im Auftrag des Kantonalen Sozialamts Zürich von INSOS betrieben und ist barrierefrei. Bei der Entwicklung arbeitete eine Begleitgruppe mit Betroffenen und Vertretenden von Selbsthilfeorganisationen mit. Die Begleitgruppe berät das Kantonale Sozialamt auch weiterhin bei der Weiterentwicklung von meinplatz.ch.

Zurück