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Aargau

Neues Betreuungsgesetz: Mehr Wahlfreiheit

Der Kanton Aargau ist daran, sein Betreuungsgesetz zu revidieren. Neu sollen ambulante und stationäre Angebote für Menschen mit Behinderungen finanziell gleichgestellt werden. Erwachsene mit Behinderungen sollen wählen können, ob sie ausserhalb von Einrichtungen wohnen oder einer Arbeit nachgehen möchten. Dafür werden ambulante Leistungen finanziert, die gezielt auf ihre Bedürfnisse ausgerichtet sind.

Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen sollen möglichst im vertrauten Umfeld aufwachsen können. Die vorgeschlagenen Anpassungen im Rahmen der Teilrevision waren bis Anfang Juli 2017 in Vernehmlassung. Die Umsetzung erfolgt ab dem 1. Januar 2022.

Förderkredit für Projekte

Aargau hat einen Förderkredit gesprochen. Damit sollen Menschen mit Behinderung Möglichkeiten erhalten, sich selber zu organisieren und Projekte von und für Betroffene umzusetzen. So können sie selbstbestimmt und eigenverantwortlich tätig werden, öffentliche Grundleistungen einfacher nutzen sowie sich Zugang zu verschiedensten, auch privaten Angeboten verschaffen.

Die Kantone Freiburg und St. Gallen kennen ein ähnliches Instrument.

Sicherstellung der Mitsprache in Schulen und Jugendangeboten

Der Kanton Aargau hat die Aufsicht über die Einrichtungen im Bereich der Volksschule, der Familien- und der Jugendhilfe überarbeitet. Die Aufsicht soll wirkungsvoller wahrgenommen werden können und die Mitbestimmung von Menschen mit und ohne Behinderungen soll garantiert werden. Die Umsetzung erfolgte per 1. Januar 2019. Im Bereich der Erwachsenen gelten die Aufsichts- und Mitbestimmungsmöglichkeiten grundsätzlich analog. Hier soll vor allem eine stärkere Individualisierung ermöglicht werden.

Ombudsstelle

Menschen mit Behinderungen, die im Kanton Aargau ein Angebot für Betreuung, Wohnen oder Förderung in Anspruch nehmen, können sich bei Problemen an eine Ombudsstelle wenden. Diese ist unabhängig und neutral, und ihre Dienstleistungen sind kostenlos. Diese Aufgabe nimmt der Verein Patientenstelle Aargau/Solothurn wahr, der gleichzeitig die zentrale Ombudsfunktion für Heim-, Spitex und Altersfragen innehat.

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