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Basel-Stadt

Abstimmen und Wählen

Menschen mit Behinderungen dürfen abstimmen und wählen.

Aber Abstimmen oder Wählen ist schwierig. Aber für Menschen mit einer Geh·behinderung

ist Abstimmen und Wählen schwierig.

Diese Menschen sitzen zum Beispiel im Rollstuhl.

Oder die Menschen brauchen einen Rollator.

Diese Menschen können nicht zum Wahl·lokal gehen.

Die Menschen mit Geh·behinderung können die Unterlagen nicht beim Wahl·lokal abgeben.

Deshalb hilft der Kanton Basel-Stadt den Menschen mit einer Geh·behinderung.

Die Menschen mit Geh·behinderung dürfen von zu Hause aus
im Internet abstimmen und wählen.

Das Abstimmen im Internet heisst: "E-Voting".

E-Voting ist ein englisches Wort.

E-Voting bedeutet:

Im Internet abstimmen.

Geld für die Miete

Im Kanton Basel-Stadt gab es ein altes Gesetz.

Mit dem alten Gesetz hatten manche Menschen mit Behinderungen
zu wenig
Geld für die Miete.

Deshalb hat der Kanton diesen Menschen Geld für die Miete gegeben.

Manchen Menschen hat der Kanton aber nicht genug Geld gegeben. Deshalb macht der Kanton ein neues Gesetz.

Das neue Gesetz sagt:

"Alle Menschen sollen genug Geld für die Miete haben."

Das bedeutet:

Jetzt bekommen alle Menschen mit Behinderungen genug Geld für die Miete.

Geld vom Kanton für Ihre Unter·stützung

Der Kanton Basel-Stadt hat ein Gesetz.

Das Gesetz heisst "Gesetz über die Behinderten·hilfe".

Die Abkürzung für das Gesetz ist "BHG".

Das BHG sagt:

"Jeder Mensch mit Behinderung bekommt Unter·stützung."

Sie leben in einem Heim?

Dann gibt der Kanton dem Heim Geld für die Hilfe.

Das Heim fragt Sie und alle anderen Bewohner:

"Wie viel Hilfe brauchen Sie?

Welche Hilfe brauchen Sie?"

Danach sagt das Heim dem Kanton:

"So viel Hilfe brauchen die Bewohner."

Und der Kanton gibt dem Heim Geld für diese Hilfe.  

Sie leben in Ihrer eigenen Wohnung?

Dann bekommen Sie die Hilfe bei sich zu Hause.

Diese Hilfe kostet Geld.

Der Kanton bezahlt Ihnen das Geld für die Hilfe.

Wer braucht welche Hilfe?

Der Kanton Basel-Stadt will wissen:

"Welche Hilfe brauchen Sie?"

Deshalb fragt der Kanton Sie:

  • "Wie wollen Sie leben?
  • Wie wollen Sie arbeiten?
  • Was wollen Sie lernen?
  • Was wollen Sie in Ihrer Freizeit machen?"  

Der Kanton schreibt Ihre Antworten in ein Formular.

Das Formular heisst: "Indivi·dueller Hilfe·plan".

Die Abkürzung dafür heisst "IHP".

Indivi·duell bedeutet:

Für jeden Menschen persönlich.

Mit dem IHP weiss der Kanton:

  • Das wollen Sie.
  • Das wollen Sie nicht.
  • Diese Hilfe brauchen Sie.

Hilfe zu Hause

Sie wohnen zu Hause bei Ihrer Familie?

Ihre Familie hilft Ihnen jeden Tag?

Zum Beispiel:

  • Sie brauchen Pflege.
  • Sie brauchen Hilfe von einer Pflegerin.

Dann gibt der Kanton Basel-Stadt Ihrer Familie Geld 

für diese Hilfe. 

Damit können Sie zu Hause bei Ihrer Familie wohnen.

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