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Aargau

Mit·reden

Der Kanton Aargau sagt:

"Menschen mit Behinderungen dürfen überall mit·reden."

Zum Beispiel:

  • in der Schule
  • im Heim
  • bei der Arbeit
  • bei der Unterstützung.  

Die Schule oder das Heim müssen den Menschen mit Behinderungen zuhören.

Aber manchmal klappt das nicht.

Manchmal hört die Schule oder das Heim den Menschen mit Behinderungen nicht zu.

Und die Menschen mit Behinderungen können nicht mit·reden.

Deshalb hat der Kanton Aargau jetzt eine Aufsichts·person angestellt.

Die Person hilft den Menschen mit Behinderungen.

Die Person sagt zum Beispiel zur Schule oder zum Heim:

"Hört den Menschen mit Behinderungen zu.

Lasst die Menschen mit Behinderungen mitreden."

Hilfe bei Problemen und Streit

Alle Menschen haben manchmal Probleme oder Streit.

Auch Menschen mit Behinderungen im Kanton Aargau haben manchmal Probleme oder Streit.

Zum Beispiel:

  • Im Heim
  • bei der Arbeit
  • mit der Betreuerin
  • mit dem Fahrdienst
  • mit einer Behörde.

Deshalb hat der Kanton Aargau eine Ombuds·stelle.

Die Ombuds·stelle hilft den Menschen mit Behinderungen bei Problemen oder Streit.

Sie wohnen im Kanton Aargau?

Dann können Sie sich von der Ombuds·stelle beraten lassen.

Die Beratung bei der Ombuds·stelle ist gratis.

Das ist die Webseite:

www.ombudsstelle-behinderte-ag.ch

Das ist die Telefon·nummer:

062 823 11 42.

Das ist die Adresse:

Ombuds·stelle für Menschen mit Behinderungen

Bahnhof·strasse 18

5001 Aarau.

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