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Basel-Stadt

Basel-Stadt

Geld vom Kanton für Ihre Unter·stützung

Der Kanton Basel-Stadt hat ein Gesetz.

Das Gesetz heisst "Gesetz über die Behinderten·hilfe".

Die Abkürzung für das Gesetz ist "BHG".

Das BHG sagt:

"Jeder Mensch mit Behinderung bekommt Unter·stützung."

Sie leben in einem Heim?

Dann gibt der Kanton dem Heim Geld für die Hilfe.

Das Heim fragt Sie und alle anderen Bewohner:

"Wie viel Hilfe brauchen Sie?

Welche Hilfe brauchen Sie?"

Danach sagt das Heim dem Kanton:

"So viel Hilfe brauchen die Bewohner."

Und der Kanton gibt dem Heim Geld für diese Hilfe.  

Sie leben in Ihrer eigenen Wohnung?

Dann bekommen Sie die Hilfe bei sich zu Hause.

Diese Hilfe kostet Geld.

Der Kanton bezahlt Ihnen das Geld für die Hilfe.

Wer braucht welche Hilfe?

Der Kanton Basel-Stadt will wissen:

"Welche Hilfe brauchen Sie?"

Deshalb fragt der Kanton Sie:

  • "Wie wollen Sie leben?
  • Wie wollen Sie arbeiten?
  • Was wollen Sie lernen?
  • Was wollen Sie in Ihrer Freizeit machen?"  

Der Kanton schreibt Ihre Antworten in ein Formular.

Das Formular heisst: "Indivi·dueller Hilfe·plan".

Die Abkürzung dafür heisst "IHP".

Indivi·duell bedeutet:

Für jeden Menschen persönlich.

Mit dem IHP weiss der Kanton:

  • Das wollen Sie.
  • Das wollen Sie nicht.
  • Diese Hilfe brauchen Sie.

Hilfe zu Hause

Sie wohnen zu Hause bei Ihrer Familie?

Ihre Familie hilft Ihnen jeden Tag?

Zum Beispiel:

  • Sie brauchen Pflege.
  • Sie brauchen Hilfe von einer Pflegerin.

Dann gibt der Kanton Basel-Stadt Ihrer Familie Geld 

für diese Hilfe. 

Damit können Sie zu Hause bei Ihrer Familie wohnen.

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