Zurück

Aargau

Sie dürfen auswählen

Im Kanton Aargau gilt noch ein altes Gesetz.

Das alte Gesetz sagt:

"Menschen mit Behinderungen müssen im Heim wohnen."

Das alte Gesetz sagt auch:

"Menschen mit Behinderungen müssen im Heim arbeiten."

Das heisst:

Im Kanton Aargau dürfen Menschen mit Behinderungen
ihren Wohnort noch nicht auswählen.

Auch ihren Arbeitsort dürfen die Menschen mit Behinderungen
noch nicht auswählen.  

Deshalb macht der Kanton Aargau ein neues Gesetz.

Das neue Gesetz kommt im Jahr 2022.

Das neue Gesetz sagt:

"Menschen mit Behinderungen bekommen Hilfe vom Kanton Aargau.

  • Hilfe fürs Wohnen

Menschen mit Behinderungen dürfen in einem Heim wohnen.

Oder: Menschen mit Behinderungen dürfen alleine in einer Wohnung leben.

Die Menschen mit Behinderungen Hilfe bekommen Hilfe fürs Wohnen.

  • Hilfe fürs Arbeiten

Menschen mit Behinderungen dürfen ausserhalb vom Heim arbeiten.

Der Kanton hilft bei der Suche nach einer Arbeit ausserhalb vom Heim."

Das neue Gesetz sagt auch:

"Kinder mit Behinderungen können bei ihren Eltern wohnen.

Der Kanton Aargau hilft den Eltern und den Kindern mit Behinderungen."

Ideen ausleben

Sie haben eine Idee?

Zum Beispiel:

  • Sie wollen für Ihre Freunde
    regel·mässig das Mittagessen kochen?
  • Sie wollen eine Disco organisieren?
  • Sie wollen eine Fussball·mannschaft gründen?

Dann hilft Ihnen der Kanton Aargau.

Der Kanton Aargau gibt Ihnen Geld dafür.

Mit·reden

Der Kanton Aargau sagt:

"Menschen mit Behinderungen dürfen überall mit·reden."

Zum Beispiel:

  • in der Schule
  • im Heim
  • bei der Arbeit
  • bei der Unterstützung.  

Die Schule oder das Heim müssen den Menschen mit Behinderungen zuhören.

Aber manchmal klappt das nicht.

Manchmal hört die Schule oder das Heim den Menschen mit Behinderungen nicht zu.

Und die Menschen mit Behinderungen können nicht mit·reden.

Deshalb hat der Kanton Aargau jetzt eine Aufsichts·person angestellt.

Die Person hilft den Menschen mit Behinderungen.

Die Person sagt zum Beispiel zur Schule oder zum Heim:

"Hört den Menschen mit Behinderungen zu.

Lasst die Menschen mit Behinderungen mitreden."

Hilfe bei Problemen und Streit

Alle Menschen haben manchmal Probleme oder Streit.

Auch Menschen mit Behinderungen im Kanton Aargau haben manchmal Probleme oder Streit.

Zum Beispiel:

  • Im Heim
  • bei der Arbeit
  • mit der Betreuerin
  • mit dem Fahrdienst
  • mit einer Behörde.

Deshalb hat der Kanton Aargau eine Ombuds·stelle.

Die Ombuds·stelle hilft den Menschen mit Behinderungen bei Problemen oder Streit.

Sie wohnen im Kanton Aargau?

Dann können Sie sich von der Ombuds·stelle beraten lassen.

Die Beratung bei der Ombuds·stelle ist gratis.

Das ist die Webseite:

www.ombudsstelle-behinderte-ag.ch

Das ist die Telefon·nummer:

062 823 11 42.

Das ist die Adresse:

Ombuds·stelle für Menschen mit Behinderungen

Bahnhof·strasse 18

5001 Aarau.

Zurück