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Leben ohne Hindernisse
Das Gesetz von der Schweiz sagt:
"Für Menschen mit Behinderungen darf es keine Hindernisse geben."
Das bedeutet zum Beispiel:
- Das Tram muss rollstuhl·gängig sein.
- Informationen müssen auch in Leichter Sprache sein.
Zum Beispiel Webseiten und Broschüren.
- Die Broschüren müssen auch in Blinden·schrift sein.
Hier sehen Sie 3 Kantone in der Schweiz.
Klicken Sie auf die Kantone.
Dann sehen Sie:
So helfen diese 3 Kantone beim Leben ohne Hindernisse.