Zurück

Leben ohne Hindernisse

Das Gesetz von der Schweiz sagt:

"Für Menschen mit Behinderungen darf es keine Hindernisse geben."  

Das bedeutet zum Beispiel:

  • Das Tram muss rollstuhl·gängig sein.
  • Informationen müssen auch in Leichter Sprache sein.

Zum Beispiel Webseiten und Broschüren.

  • Die Broschüren müssen auch in Blinden·schrift sein.  

Hier sehen Sie 3 Kantone in der Schweiz.

Klicken Sie auf die Kantone.

Dann sehen Sie:

So helfen diese 3 Kantone beim Leben ohne Hindernisse.

Klicken Sie auf Ihren Kanton:

Ist Ihr Kanton nicht dabei?

Dann fragen Sie Ihre Betreuungs·person.

Die Betreuungs·person gibt Ihnen Informationen zu Ihrem Kanton.  

Oder:

Schreiben Sie eine E-Mail an diese Adresse:

.

In die E-Mail gehört:

  • Ihr Name
  • Ihr Wohn·ort
  • Ihr Wohn·kanton
  • Ihre Frage.

Zurück