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Freiburg

Pro Infirmis hilft zu Hause

Der Kanton Freiburg hat ein Gesetz.

Das Gesetz sagt:

"Menschen mit Behinderungen dürfen zu Hause bleiben.

Menschen mit Behinderungen dürfen zu Hause Hilfe bekommen.

Auch die Familien von Menschen mit Behinderungen dürfen Hilfe bekommen."

Deshalb hat der Kanton Freiburg mit Pro Infirmis gesprochen

Der Kanton Freiburg hat zu Pro Infirmis gesagt:

"Ihr müsst den Menschen mit Behinderungen zu Hause helfen.

Ihr müsst auch den Familien helfen.

Dafür geben wir euch Geld."

Pro Infirmis ist damit einverstanden.

Pro Infirmis hat gesagt:

"Wir helfen den Menschen mit Behinderungen zu Hause."

Das heisst:

Im Kanton Freiburg hilft Pro Infirmis den Menschen mit Behinderungen zu Hause.

Pro Infirmis hilft auch den Familien von den Menschen mit Behinderungen.

Hilfe zu Hause

Sie wohnen zu Hause bei Ihrer Familie?

Ihre Familie hilft Ihnen jeden Tag?

Zum Beispiel:

  • Sie brauchen Pflege.
  • Sie brauchen Hilfe von einer Pflegerin.

Dann gibt der Kanton Freiburg Ihrer Familie Geld 

für diese Hilfe. 

Damit können Sie zu Hause bei Ihrer Familie wohnen.

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