Zurück

Mit·bestimmung

Das Gesetz von der Schweiz sagt:

"Menschen mit Behinderung dürfen selbst über ihr Leben entscheiden."

Das nennt man "Mit·bestimmung".

Mit·bestimmung bedeutet:

  • Sie dürfen mitreden.
  • Sie dürfen selber auswählen.
  • Sie dürfen selber entscheiden.  

Sie wollen über ihr Leben bestimmen?

Dann müssen Sie wissen:

  • Das sind meine Rechte.
  • Das sind meine Pflichten.  

Hier sehen Sie 5 Kantone in der Schweiz.

Klicken Sie auf die Kantone.

Dann sehen Sie:

So helfen diese 5 Kantone bei der Mit·bestimmung.

Ist Ihr Kanton nicht dabei?

Dann fragen Sie Ihre Betreuungs·person.

Die Betreuungs·person gibt Ihnen Informationen zu Ihrem Kanton.  

Oder:

Schreiben Sie eine E-Mail an diese Adresse:

.

In die E-Mail gehört:

  • Ihr Name
  • Ihr Wohn·ort
  • Ihr Wohn·kanton
  • Ihre Frage.

Zurück